Neuer Gesetzesentwurf zur Förderung von Elektrofahrzeugen

Gesetzliche Änderung bei der Fürderung der Elektromobilität

Quelle: ETL Hannes & Kollegen. Pressemitteilung

Auch wenn man nun immer öfter eine Stromtankstelle an den Straßenseiten entdeckt, ist es nach wie vor so, dass die meisten Kraftfahrzeuge mit aus Rohöl hergestellten Energieträgern betrieben werden. Aufgrund des hohen Kohlenstoffanteils entsteht bei der Verbrennung der fossilen Brennstoffe, CO2. Schon bei der Herstellung wird das für das Klima schädliche Gas ausgestoßen. Emissionen werden also nicht nur beim Verbrauch von Diesel und Benzin erzeugt, sondern auch schon bei Verarbeitung und Transport. Die Senkung des CO2-Ausstoßes soll nun durch ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr unterstützt werden. Die Regierung hat es sich zum Ziel gemacht, bis 2020 im Vergleich zu 1990 eine Verringerung um 40 Prozent zu bewirken.

Kaufprämie und Verlängerung von Steuerbefreiung in Sicht

Die Preise für Elektrofahrzeuge liegen deutlich höher als bei mit fossilem Kraftstoff betriebene Fahrzeuge. Mittels einer Kaufprämie von 4.000 Euro für ein Elektrofahrzeug und 3.000 Euro für ein Hybridfahrzeug, soll diese Kostenlücke nun geschlossen werden. Ausreichend viele Interessenten ließen sich bislang dennoch nicht finden. Um die Anträge zu steigern, plant der Gesetzgeber, mit einem Kostenaufwand von 300 Millionen, die sogenannte Ladeinfrastruktur mit 15.000 E-Tankstellen auszubauen. Die eine Milliarde Euro, die dazu benötigt wird, werden vom Staat und der Industrie zur Verfügung gestellt. Auch bei der Kraftfahrzeugsteuer werden verändernde Maßnahmen getroffen, die Käufer animieren sollen, auf Elektromobile umzusteigen. Bislang galt die Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer für E-Fahrzeuge mit einer Zulassung bis Ende 2015 für 10 Jahre. Durch den Gesetzesentwurf soll die Frist für die Fahrzeuge, die nach diesem Zeitpunkt zugelassen wurden, von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert werden. Auch bei Umrüstung eines Kraftfahrzeuges zu einem Elektromobil, können Inhaber mit einer Steuerbefreiung rechnen.

 Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der neue Gesetzesentwurf bringt einige verlockende Vorteile mit sich, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern Anreiz dafür sein sollen, auf Elektromobilität umzusteigen. So soll die elektrische Aufladung und Nutzung einer Ladevorrichtung zukünftig auch in Betrieben steuerfrei möglich sein. Dies bietet Arbeitgebern nicht nur die Chance einen Beitrag für die Umwelt zu leisten, sondern zugleich auch ihren Arbeitnehmern entgegen zu kommen. Sofern der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, kann mit einer Besteuerung von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag für die kostenlose Übereignung einer Ladevorrichtung, oder Zuschüssen zu einer solchen, gerechnet werden. Der Gesetzesentwurf sieht ertragssteuerliche Begünstigungen allerdings erst ab 2017 vor und enthält vorerst eine Befristung bis 2020. Trotz höheren Eigenverbrauchs durch den erhöhten Kaufpreis der Batterien, war jedoch der Zeitpunkt wohl nie so günstig eine Umstellung auf ein E-Mobil in Erwägung zu ziehen. Für die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs wurden immerhin schon 2013 Erleichterungen veranlasst, die durch pauschale Abschläge einen Ausgleich schaffen sollen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*